Daten vom Typenschild eingeben. Sie sehen sofort, wer prüfen darf – zugelassene Überwachungsstelle oder befähigte Person – und welche Höchstfristen für die äußere und innere Prüfung und die Festigkeitsprüfung gelten.
Das Ergebnis ist ein Vorschlag nach dem Wortlaut der Betriebssicherheitsverordnung (Fassung vom 18.12.2025) und ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Arbeitgeber fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV); die Prüffristen werden bei der Prüfung vor Inbetriebnahme bestätigt. Sonderfälle nach Nr. 7 (z. B. Flüssiggas-Lagerbehälter, Feuerlöscher, Kälteanlagen) können kürzere oder längere Fristen haben.